Datenschutz ist wichtig
Das betrifft uns doch nicht, heißt es oft. Sind Sie da wirklich sicher?
Neulich in Schönhausen:
Hans B. trifft zufällig seine Nachbarn, Familie O. beim Einkauf. Wie immer begrüßt er sie freundlich. Doch diesmal zeigen sich beide sehr zurückhaltend und begutachten seinen Einkauf genau. Etwas verwundert denkt sich Hans B.: Vielleicht haben die beiden heute keinen “guten” Tag und verabschiedet sich dennoch mit besten Wünschen.

Unverhofft passiert oft
Zurück vom Einkauf passiert Hans ein kleines Missgeschick. Beim schnellen Waschen der Hände bricht plötzlich der Hebel des Wasserhahns ab. Sofort wählt Hans die Nummer seines Sanitärinstallateurs Karl F. und bittet um seine Hilfe. Karl F. ist persönlich am Telefon und betreut Hans zuverlässig und schnell seit vielen Jahren. Doch diesmal ist er anders, nicht so dynamisch und engagiert wie sonst eigentlich. “Ja, da muss ich mal schauen, vielleicht schaffe ich es die nächsten Tage” vernimmt Hans am Telefon und bittet nochmals um schnelle Hilfe. Ohne eine konkrete Aussage beendete Karl F. das Telefonat. Was ist denn heute nur los, denkt sich Hans.
Karl F. war einige Tage zuvor bei Robert W., Eigentümer des örtlichen KFZ-Meisterbetrieb, um dort die Armaturen zu erneuern. Wie so oft sind dazu alle Räume durch den Handwerker oder Dienstleister frei zu gängig, häufig sogar ohne Begleitung oder Anwesenheit des dortigen Personals. Dabei sah Karl F. zufällig die Mahnungen zu einigen offenen Rechnungen an Hans B. auf dem Tisch liegen. Da hat wohl einer Zahlungsschwierigkeiten, dachte sich Karl F.
.. nur so unter uns …
Nach Abschluss der Arbeiten fuhr Karl F. nach Hause und traf unterwegs die Familie O., Nachbarn aus der Straße von Hans B. Man kennt sich bereits lange und da erwähnte Karl F. nur nebenbei, ob denn Hans B. vielleicht finanzielle Schwierigkeiten habe. Familie O. wusste nichts darüber und Karl F. erwähnte natürlich nur “unter uns”, dass Hans B. wohl noch einige Rechnungen in der KFZ- Werkstatt offen habe und vielleicht sogar …
Warum Datenschutz so wichtig ist
Wie die Geschichte nun weiter verläuft überlassen wir Ihrer Vorstellungskraft, vorweg dennoch eine Information. Hans B. ist und war im Recht da die Rechnungen aufgrund eines Versicherungsschaden direkt an die Versicherungen gesendet werden sollten und nicht an seine Person, dass wurde wohl zu dem Zeitpunkt bearbeitet …
Welche möglichen Konsequenzen der Datenschutzverstoß in dieser kleinen Geschichte zur Folge hat kann, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Datenschutz ist nicht nur digital
Datenschutz beschränkt sich nicht nur auf elektronische Datenverarbeitung sondern betrifft auch Schriftstücke, Aussagen und Bilder.
Weil KFZ Meister Robert W. nicht darauf geachtet hat, dass Karl F. keine Einsicht in Geschäftspapiere erlangt, besteht eine Datenschutzverletzung.
Datenschutzverstöße sind oftmals mit Rufschädigung bis hin zu einem Identitätsdiebstahl, Störung des sozialen Umfeld und für die Betroffenen mit peinlichen Situationen verbunden. Aber auch für die Verursacher entstehen erhebliche Aufwendungen und Kosten für die Wiedergutmachung sowie gravierenden Einschnitte in deren Glaubwürdigkeit und das Vertrauen.
Was ist eigentlich ein Datenschutzverstoß?
Ein Datenschutzverstoß kann, muss aber nicht immer gleichzeitig auch eine Datenschutzverletzung bedeuten. Der Begriff des Datenschutzverstoßes wird häufig als Art Oberbegriff verwendet und kann grundsätzlich Verletzungen datenschutzrechtlicher Normen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) oder des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfassen.
Je nach Gewicht des Verstoßes kann die Folge eines solchen Verstoßes gegen die geltenden Datenschutzgesetze auch eine Straftat (§ 44 BDSG) oder eine Ordnungswidrigkeit (§ 43 BDSG) nach dem BDSG darstellen. Wird nach den Vorgaben des § 38 BDSG beispielsweise trotz bestehender Verpflichtung kein Datenschutzbeauftragter für das Unternehmen bestellt, ist hier bereits ein Datenschutzverstoß zu sehen.
Was ist eine Datenschutzverletzung?
Die Begriffe Datenpanne, Datenleck (Verlust) oder Datenschutzverstoß werden auch als Synonym für den Unterfall einer Datenschutzverletzung verwendet. Der Begriff der Datenschutzverletzung ist jedoch spezieller. Definieren sich die Datenschutzverletzungen im Sinne der Art. 33 und Art. 4 Nr. 12 DSGVO um Verstöße, bei welchen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten stattgefunden hat. Diese Datenschutzverletzung wird in Art. 4 Nr. 12 DSGVO legal definiert:
„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden“
Datenschutzverletzungen sind demnach Verstöße gegen die Datensicherheit und den Datenschutz, bei denen personenbezogene Daten Unberechtigten vermutlich oder erwiesenermaßen bekannt werden.
Die Ursachen dafür sind vielfältig und können z.B. in einem Hackerangriff, dem Verlust eines USB-Sticks, dem Diebstahl eines Smartphones oder in einem unbefugten Weitergeben von Zugangsdaten durch Mitarbeiter – gleichgültig ob bewusst oder unbewusst – liegen.
Daher ist es wichtig im Ernstfall richtig und schnell zu reagieren.