Digitalpakt
Mit dem Digitalpakt (offiziell DigitalPakt Schule[1]) haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den allgemeinbildenden Schulen mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Am 15. März 2019 stimmte der Bundesrat nach dem Bundestag der Änderung des Grundgesetzartikels Art. 104c zu, womit der Digitalpakt endgültig beschlossen war. Zum 17. Mai 2019 trat die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“[2] schließlich nach Unterzeichnung aller Länder und Anja Karliczek für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. 2020 wurde die Förderung im Zuge der COVID-19-Pandemie um 1,5 Milliarden Euro erhöht.
Die von der Strategie der Kultusministerkonferenz Bildung in der digitalen Welt abgeleiteten Maßnahmen der „Digitalstrategie Thüringer Schule – DiTS“ haben zum Ziel, dass bis zum Ende des DigtalPakts Schule 2019 bis 2024
- die schulische Infrastruktur an den Thüringer Schulen so ausgebaut ist, dass ein durch digitale Medien und Technologien unterstütztes Lernen für jede Schülerin und jeden Schüler überall in jeder Schule möglich ist,
- die notwendigen Lehrplangrundlagen für den Erwerb von Kompetenzen in der digitalen Welt und für das Lernen in digitalen Umgebungen erarbeitet sind,
- die Lehrkräfte so fortgebildet sind, dass sie Lehr- und Lernformen, die den Einsatz digitaler Medien einschließen, für alle Schülerinnen und Schüler gewinnbringend anwenden können und
- das Thüringer Schulportal zur landesweiten digitalen Bildungsplattform einschließlich eines für alle Schulen zugänglichen Lernmanagementsystems ausgebaut ist.